WAS IST CHECK-IN-AT-WORK?

ZUNÄCHST EINE RECHTLICHE VERPFLICHTUNG

Mit Wirkung vom 1. April 2014 verlangt das Gesetz die Registrierung von Personen, die eine Immobilientätigkeit an einem Ort ausüben, der den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer von 500.000 € übersteigt oder diesem entspricht, mit einem einzigen Auftraggeber.

Ein Einchecken bei einem geringeren Arbeitsaufwand ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.

Für den Fall, dass durch den Abschluss eines Vertrages die Gesamtkosten auf mehr als 500.000 € steigen, ist eine Anwesenheitserfassung erforderlich.

NUN, EIN AUTOMATISIERTER ANWESENHEITSNACHWEIS VON FICOS.

Wir haben eine integrierte Lösung entwickelt, die den Versand von Anwesenheitsmeldungen an das NSSO durch einfaches Scannen eines QR-Codes oder einer SMS automatisieren kann. Auf diese Weise können Ihre Mitarbeiter im Handumdrehen ihre Präsenz an jedem Standort erklären, so dass Sie alle Beteiligten jederzeit überprüfen können.

WER SOLLTE SICH ANMELDEN?

  • JEDE PERSON, DIE EINE AKTIVITÄT AN DEM STANDORT AUSÜBT.

    Das heißt, wer führt Immobilienarbeiten vor Ort oder eine Bauaufsicht durch?

  • STANDORTVERANTWORTLICHE

  • IHRE ARBEITNEHMER

  • IHRE SUBUNTERNEHMER

  • LIEFERANTEN, DIE ARBEITEN AUSFÜHREN

    Zum Beispiel, der Beton-LKW, der mit einer Pumpe geliefert wird, wenn der Fahrer den Beton in die Pumpe gibt, muss er sich registrieren.

  • SICHERHEITSKOORDINATOREN

  • ARCHITEKTEN

    Wenn sie die Aufgabe haben, die Baustelle zu überwachen.

Welche Risiken bestehen bei einer Nichtregistrierung?

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