Mit Wirkung vom 1. April 2014 verlangt das Gesetz die Registrierung von Personen, die eine Immobilientätigkeit an einem Ort ausüben, der den Gesamtbetrag ohne Mehrwertsteuer von 500.000 € übersteigt oder diesem entspricht, mit einem einzigen Auftraggeber.
Ein Einchecken bei einem geringeren Arbeitsaufwand ist zu diesem Zeitpunkt nicht erforderlich.
Für den Fall, dass durch den Abschluss eines Vertrages die Gesamtkosten auf mehr als 500.000 € steigen, ist eine Anwesenheitserfassung erforderlich.